12 voll erschlossene Grundstücke
mit flexibler Mietzeit und Rundum-Service
Der Traum vom Eigenheim scheitert oft schon am Grundstück. Viele unterschätzen die enormen Startkosten: Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Grundbucheinträge verschlingen Tausende Euro, bevor überhaupt der erste Spatenstich gesetzt ist.
In unserem Kleinwohnprojekt gehen wir einen modernen Weg. Sie mieten einfach Ihr idyllisches Stück Land, statt es teuer zu kaufen. Das schont nicht nur wertvolles Eigenkapital, sondern bietet Ihnen maximale Flexibilität. Das Ergebnis? Sie bleiben finanziell flexibel und investieren Ihr Geld lieber dort, wo Sie es jeden Tag sehen, spüren und anfassen können: in Ihrem Traumhaus.
Sie interessieren sich für ein Grundstück in unserer Kleinwohnsiedlung und haben noch offene Fragen? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Themen Miete, Kosten, Bebauung, Nutzung und Umgebung.
Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Ja! Bei den Grundstücken in unserer Kleinwohnsiedlung handelt es sich um vollerschlossene reguläre Bauplätze. Selbstverständlich können Sie In unserer Kleinwohnsiedlung dauerhaft wohnen und auch Ihren Erstwohnsitz anmelden.
Es handelt sich um keinen Campingplatz oder einfache Stellplätze. In der Kleinwohnsiedlung Tewswoos erwarten Sie vollwertige Wohnbauflächen. Die Grundstücke sind im Bebauungsplan als MD (Dorfgebiet) ausgewiesen. Eine Wohnnutzung ist uneingeschränkt zulässig.
Im ersten Bauabschnitt gibt es 12 Baugrundstücke. Die Erschließung weiterer Flächen, kann nach Bedarf, mit der Änderung des Bebauungsplanes, realisiert werden.
Die Medien Trinkwasser und Strom befinden sich auf jedem Grundstück. Für das Glasfaser wurden Leerrohre verlegt. Auch der Schmutzwasserkanal ist vorbereitet. Diese müssen nur noch wenige Meter, bis unter das geplante Gebäude verlegt werden.
Da es sich bei der Kleinwohnsiedlung in Tewswoos um ein reguläres Kleinwohngebiet und nicht um ein klassisches Gemeinschaftsprojekt mit ideologischen Vorgaben handelt, werden die maßgeblichen Regelungen zur Nutzung der Grundstücke in den jeweiligen Mietverträgen geregelt. Das sind in erster Linie die gegenseitige Rücksichtnahme, bauliche Rahmenbedingungen sowie Ordnung, Sauberkeit und Grundstückspflege. Darüber hinaus setzen wir bewusst auf Eigenverantwortung, Respekt und ein ruhiges Miteinander.
Die monatliche Grundstücksmiete liegt – je nach Parzellengröße – zwischen 205 € und 280 €. Um Ihnen Investitions- und Planungssicherheit zu geben, garantieren wir für die ersten fünf Jahre nach Vertragsabschluss eine feste, unveränderte Miete. Etwaige spätere Anpassungen erfolgen transparent und nicht willkürlich, sondern orientieren sich an nachvollziehbaren wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Nein! Eine willkürliche Mieterhöhung ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für die ersten fünf Jahre garantieren wir eine feste, unveränderte Grundstücksmiete. Etwaige spätere Anpassungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage klar definierter vertraglicher Regelungen – transparent und nachvollziehbar.
Unser Ziel ist eine langfristige und stabile Mietstruktur mit verlässlicher Kalkulationsgrundlage für beide Seiten.
Zusätzlich zur monatlichen Grundstücksmiete fällt eine Nebenkostenpauschale in Höhe von 75 € pro Monat an. Diese umfasst die gemeinschaftliche Infrastruktur und die öffentlichen Abgaben wie Grundsteuer, Wasser- und Schmutzwassergebühren.
Die Nebenkosten bestehen sowohl aus einer fixen monatlichen Pauschale für die gemeinschaftliche Infrastruktur als auch aus einer verbrauchsabhängigen Position wie Wasser und Abwasser. Die Pauschale wird regelmäßig überprüft und angepasst, sofern sich öffentliche Abgaben oder tatsächliche Kosten verändern. Anpassungen erfolgen niemals willkürlich, sondern auf Grundlage nachvollziehbarer Entwicklungen, transparent mit entsprechenden Nachweisen.
Für jedes Grundstück ist ein eigener Hausanschluss bzw. Stromzähler vorgesehen. Jeder kann seinen Stromanbieter sowie den gewünschten Tarif selbst wählen, was Ihnen volle Flexibilität bietet und Sie unabhängig von teurem Betreiberstrom macht. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Mieter und Energieversorger und ist nicht Bestandteil der Nebenkosten.
Die Abrechnung von Wasser und Abwasser erfolgt verbrauchsabhängig über einen geeichten Unterzähler pro Wohneinheit. Die Mieter zahlen eine monatliche Vorauszahlung, die jährlich auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs vom Vermieter abgerechnet wird. Die Zähler werden vom Vermieter bereitgestellt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig gewartet bzw. ausgetauscht. Dafür fällt eine geringe monatliche Zählermiete an.
Ja! Für jedes Grundstück wird eine einheitliche Kaution in Höhe von 3.000 € erhoben.
Diese dient der Absicherung der langfristigen Nutzung sowie möglicher Rückbau- oder Räumungskosten. Die Kaution wird gesetzeskonform getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt, verzinst angelegt und nach ordnungsgemäßer Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückerstattet.
Nein! Eine feste Mindestmietdauer wird nicht vorgeschrieben.
Das Mietverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten ordentlich beendet werden. Dies schafft Planungssicherheit für beide Seiten und trägt zur langfristigen Stabilität der Kleinwohnsiedlung bei.
Ja, die Miete kann zukünftig angepasst werden. Allerdings garantiert der Vermieter in den ersten fünf Jahren nach Mietvertragsabschluss eine gleichbleibende Miete ohne Erhöhung. Auch nach den fünf Jahren ist eine Mieterhöhung nicht beabsichtigt. Eventuelle Mietanpassungen erfolgen niemals willkürlich, sondern auf Grundlage einer vertraglich vereinbarten Indexregelung. Maßgeblich ist dabei der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.
Maßgeblich sind die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans. Dieser sieht unter anderem ein Satteldach mit einer Dachneigung von 22° bis 50° vor. Zulässig sind Hausformen, die diesen planungsrechtlichen Vorgaben entsprechen. Gerne unterstützen wir bei der Prüfung und Abstimmung individueller Vorhaben mit den Behörden und kümmern uns um die Vorbereitung der Bauantragsunterlagen.
Entscheidend ist nicht, ob ein Tiny House über Räder verfügt oder nicht, sondern ob es baurechtlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnung genehmigungsfähig ist.
Maßgeblich ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, den Anforderungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie den technischen Vorgaben – insbesondere Standsicherheitsnachweis und Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – entspricht.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Genehmigung vorliegt, ist die Ausführung grundsätzlich möglich.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Hauses, sondern ob es baurechtlich als Gebäude im Sinne der Landesbauordnung genehmigungsfähig ist.
Maßgeblich ist, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, den Anforderungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern sowie den technischen Vorgaben – insbesondere Standsicherheitsnachweis und Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) – entspricht.
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Genehmigung vorliegt, sind sowohl Modulhäuser als auch Mobilheime grundsätzlich zulässig.
Ja, maßgeblich sind die Vorgaben des gültigen Bebauungsplanes in der aktuellen Fassung. Dieser sieht unter anderem eine Grundflächenzahl von 0,3, eine Geschossflächenzahl von 0,8, offene Bauweise sowie 1 Vollgeschoss mit ausgebautem Dachgeschoss vor.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Einschätzung, ob Ihr geplantes Vorhaben diesen Vorgaben entspricht.
Die Einreichung des Bauantrags erfolgt grundsätzlich durch den jeweiligen Mieter bzw. Bauherrn. Eine Verpflichtung, dies über uns abzuwickeln, besteht nicht.
Aufgrund unserer Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Kleinwohnprojekten empfehlen wir jedoch, die Vorbereitung und Abstimmung der Bauantragsunterlagen in Zusammenarbeit mit uns durchzuführen. So können typische Fehler vermieden und die Genehmigungsfähigkeit frühzeitig eingeschätzt werden.
Sehr gerne! Wenn Sie bereits ein Häuschen haben und noch ein passendes Grundstück suchen, sind Sie bei unserem Projekt genau richtig.
Gerne prüfen wir die Zulässigkeit und unterstützen Sie bei der kompletten Organisation – von der Genehmigung über den Transport bis hin zur Aufstellung (Erschließung / Montage) vor Ort.
Der Mietvertrag wird unbefristet geschlossen und ist auf eine langfristige Nutzung ausgelegt.
Damit schaffen wir bewusst Vertrauen und Investitionssicherheit – das Projekt ist nicht als zeitlich begrenzte Lösung gedacht, sondern als nachhaltiger Wohnort. Eine ordentliche Kündigung ist mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich.
Ein Auszug ist unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist jederzeit möglich.
Wir kümmern uns um die Suche eines passenden Nachmieters. Das Haus kann entweder mitgenommen, zurückgebaut oder in Abstimmung an den Nachmieter übergeben werden.
Grundsätzlich ist im Mietvertrag geregelt, dass das Grundstück nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuführen ist. Das Haus sollte daher so geplant sein, dass ein Rückbau oder eine Mitnahme möglich ist. Alternativ kann das Haus auch in Abstimmung vom Nachmieter übernommen werden.
Ja, Grundstücke können gegen eine Gebühr von 1.500 € (entspricht der halben Kautionshöhe) für bis zu 6 Monate reserviert werden.
In dieser Zeit besteht ausreichend Gelegenheit für Planung und Abstimmung sowie zur Klärung der baurechtlichen Zulässigkeit Ihres Vorhabens – noch vor Unterzeichnung des Mietvertrags. Dies schafft Planungssicherheit ohne Zeitdruck.
Die Reservierungsgebühr beträgt 1.500 € und dient der verbindlichen Reservierung eines Grundstücks während der Planungsphase.
Wird Ihr Bauvorhaben auf Grundlage unserer gemeinsamen Planung nicht genehmigt, erstatten wir Ihnen die Gebühr vollständig. Erfolgt die Planung eigenständig oder über Dritte und wird keine Genehmigung erteilt, erstatten wir 50 % der Reservierungsgebühr.
Bei erteilter Genehmigung wird die Reservierungsgebühr auf die Kaution angerechnet, sodass bei Unterzeichnung des Mietvertrags noch 1.500 € zu entrichten sind.
Die Mietzahlung beginnt zum 1. des Folgemonats nach Unterzeichnung des Mietvertrags mit 50 % der vereinbarten Miete.
Ab dem 7. Monat nach Vertragsabschluss ist die volle Miete zu entrichten – unabhängig davon, ob das Grundstück bereits bebaut wurde. Mit dieser Regelung möchten wir Ihnen bewusst eine faire und entgegenkommende Anlaufphase bieten, damit Sie ausreichend Zeit für Planung, Genehmigung und Umsetzung Ihres Vorhabens haben
Haustiere sind grundsätzlich erlaubt.
Wir setzen dabei auf ein verantwortungsvolles Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme, sodass es zu keinen Beeinträchtigungen für andere Bewohner kommt.
Ja, ein Hauptwohnsitz ist grundsätzlich möglich, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Genehmigung vorliegt.
Ja, die Gestaltung der gemieteten Parzelle liegt grundsätzlich in Ihrer Hand. Ein Garten ist daher möglich, sofern die Nutzung im Einklang mit den vertraglichen Vereinbarungen und den baurechtlichen Vorgaben steht.
Falls Sie an einer erweiterten Flächennutzung für gärtnerische Zwecke interessiert sind, können zusätzliche Grünflächen separat dazu gepachtet werden.
Ja, es werden zentrale Pkw-Stellplätze am Rand der Siedlung vorgesehen. Dadurch bleibt der Verkehr innerhalb des Wohngebiets bewusst gering, was zu mehr Ruhe, Sicherheit und einer höheren Wohnqualität beiträgt.
Zum Be- und Entladen können die Grundstücke selbstverständlich direkt angefahren werden. Private Stellplätze auf den einzelnen Parzellen sind nicht vorgesehen, um ein ruhiges und einheitliches Gesamtbild zu erhalten.
Ja, im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen wurde Glasfaser bis zu jedem Grundstück vorbereitet.
Die eigentliche Aktivierung erfolgt durch das sogenannte „Einblasen“ der Glasfaserleitung, was erst bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit dem Anbieter (Wemacom) durchgeführt wird. Dieser Schritt konnte daher im Vorfeld noch nicht erfolgen.
Dabei fallen einmalige Anschlusskosten in Höhe von ca. 1.200 € an. Bei Abschluss eines Grundstücks-Mietvertrags bis zum 31.12.2026 übernimmt der Vermieter diese Kosten für Sie.
Eine gewerbliche Tätigkeit von zu Hause ist grundsätzlich möglich, sofern sie dem Charakter eines ruhigen Dorfgebiets entspricht und keine störenden Auswirkungen auf die Nachbarschaft hat.
Voraussetzung ist zudem, dass die Nutzung baurechtlich zulässig ist.
Tewswoos ist ein Ortsteil der Gemeinde Vielank im Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern. Die Lage ist ländlich geprägt und bietet viel Ruhe und Natur – ideal für alle, die bewusst entschleunigt wohnen möchten.
Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf befinden sich in den umliegenden Ortschaften Dömitz (10km), Neu-Kaliß (12km) oder Lübtheen (15km). In der Kleinstadt Ludwigslust (25km), finden Sie neben Einkaufsmöglichkeiten auch erweiterte Infrastruktur wie Ärzte oder den ICE-Bahnhof mit Verbindungen nach Hamburg und Berlin.
Das Projekt ist grundsätzlich auch für Pendler geeignet, insbesondere für diejenigen, die bewusst im ländlichen Umfeld wohnen und längere Fahrzeiten in Kauf nehmen.
Größere Orte wie Ludwigslust sind in ca. 25 Minuten erreichbar. Für tägliches Pendeln in weiter entfernte Städte sollte jedoch eine entsprechende Fahrzeit eingeplant werden.
Besonders gut geeignet ist das Projekt für Menschen mit hohem Home-Office-Anteil, ortsunabhängiger Tätigkeit oder für Ruheständler, die die Ruhe und Natur als Lebensmittelpunkt schätzen.
Die Vermietung der Grundstücke erfolgt privat durch die Eigentümer. Die Wohnderful GmbH übernimmt als Kleinwohnmakler die Vermarktung und begleitet die Mieter und zukünftigen Bauherren bei der Planung des Hauses und kümmert sich um einen reibungslosen und koordinierten Ablauf des gesamten Projektes.
Wohnderful begleitet das Projekt als unabhängiger Kleinwohnmakler und unterstützt bei der Vermittlung, Planung, Abstimmung mit Behörden sowie bei der Umsetzung Ihres Vorhabens.
Ja, auf Wunsch unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung, Genehmigung und Umsetzung Ihres Projekts – von der ersten Idee bis zur finalen Aufstellung vor Ort.
Wir arbeiten herstellerübergreifend mit einem Netzwerk aus verschiedenen Hausproduzenten zusammen. Dadurch bieten wir Ihnen eine breite Auswahl und finden gemeinsam für Sie den Hersteller, der am besten zu Ihnen passt.
Das Projekt ist nicht geeignet für kurzfristige Nutzungen oder touristische Vermietung. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Menschen, die eine langfristige Nutzung zu Wohnzwecken oder für private Wochenend- und Ferienaufenthalte suchen.
Es gibt keine klassische Warteliste, jedoch bereits eine hohe Nachfrage. Um die Ernsthaftigkeit einer Anmietung zu signalisieren und sich ein Grundstück zu sichern, wird eine Reservierung empfohlen.
Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie das Exposé mit allen relevanten Projektinformationen. Die Grundstücke können gerne vor Ort besichtigen werden. Bei erweitertem Interesse vereinbaren wir gerne einen Beratungstermin, wo Sie uns über ihr geplantes Bauvorhaben und der gewünschten Nutzung berichten. Anschließend kann auf Wunsch ein Grundstück reserviert und mit der weiteren Planung begonnen werden.
Ein Start ist grundsätzlich kurzfristig möglich. Nach Reservierung und erfolgreicher Klärung der Genehmigungsfähigkeit kann zeitnah mit der Umsetzung Ihres Vorhabens begonnen werden.