Ich wollte mein Grundstück für ein Tiny House zur Verfügung stellen und dachte ich könnte alles selbst umsetzen. Dabei habe ich schnell festgestellt, dass mir das alles über den Kopf wächst. Aus dem Grund habe ich mich für die professionelle Hilfe von Wohnderful entschieden. Die Entscheidung erwies sich als goldrichtig und ich habe jetzt sogar einen positiven Bauvorbescheid für 2 Tiny Häuser auf meinem Grundstück.
Ich habe ein großes Grundstück geerbt, dass ich aus steuerlichen Gründen nicht verkaufen kann. Also kam mir die Idee, die Fläche für Tiny Häuser entwickeln zu lassen und diese zu verpachten. Die Firma Wohnderful hatte mich mit ihren Ideen am meisten überzeugt und durfte damit auch an die Stadt herantreten. Der erste Planungsentwurf war sehr vielversprechend und ich freue mich auf die weiteren Planungsschritte und auf eine baldige Umsetzung.
Ich bin im Besitz eines Bauplatzes direkt neben meinem Wohnhaus. Gerne würde ich dieses in meinem Besitz halten, falls mein Sohn dort später einmal bauen möchte. Über das Netzwerk der Firma Wohnderful, konnten sich nun Interessenten finden, die bereit wären das Grundstück für voresrt 12 Jahre zu mieten, um ein modulares Gebäude dort zu errichten.
Als erstes müsste man prüfen, ob sich das Grundstück im Innen- oder im Außenbereich befindet. Ob es einen Bebauungsplan gibt oder eine Innenbereichssatzung. Ebenso ob das Grundstück bereits bebaut ist und ob noch potentielle Baufläche vorhanden ist, die auch erschlossen ist oder erschlossen werden kann. Das zuständige Bauamt kann eine erste Auskunft geben. Gerne prüfen wir das Grundstück auf Tauglichkeit und besprechen dann die möglichen nächsten Schritte.
Das hängt davon ab was der B-Plan vorgibt oder falls kein B-Plan vorhanden ist, wie groß das Grundstück ist und ob die nötigen Abstandsflächen eingehalten werden können. Auch die Nachbarbebauung kann hier ausschlaggebend sein. Bei der Planung gibt es hier einiges zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne und prüfen, ob auch mehrere Häuser auf Ihrem Grundstück aufgestellt werden können und welche Platzierung dabei die optimale Lösung, mit der größten Erfolgschance darstellt.
Ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten, hängt unter anderem auch von den Bedürfnissen des zukünftigen Bewohners ab. Wie lange soll das Grundstück zur Verfügung gestellt werden, welche Art von Haus soll dort platziert bzw. gebaut werden und wird hierfür ein Kredit und damit die Eintragung einer Grundschuld benötigt? Sollen auch andere Teile des Grundstücks zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise ein vorhandener Schuppen oder die Nutzung eines Gartens zum Gemüseanbau? Diese und weitere Fragen entscheiden am Ende über den richtigen Vertrag. Wir beraten Sie gerne!
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss das Grundstück erschlossen sein. Wer allerdings für die Kosten der Erschließung aufkommt, dafür gibt es keine Regel. Die Pacht- bzw. Mietdauer spielt dabei aber eine entscheidende Rolle. Bei kurzen Verträgen, von weniger als 10 Jahren, werden sich Interessenten sicherlich dagegen sträuben eine teure Erschließung zu bezahlen, die nach Vertragsende dem Eigentümer zur Verfügung steht. Bei längeren Laufzeiten sind die zukünftigen Pächtern/Mietern schon eher bereit sich an den Kosten zu beteiligen oder diese komplett zu übernehmen. Auch individuelle Lösungen sind hier möglich.
Wie bei Immobilien üblich, bestimmt in erster Linie die Lage den Preis. Aber auch die angebotene Grundstücksgröße spielt eine große Rolle. Häufig ließt man im Netz von 1€ pro m²/Monat. Das hilft zwar zur Orientierung, daran festhalten sollte man sich aber nicht. Darf ein Grundstück mit 500m² nur mit einem Haus und einer Wohneinheit bebaut werden, wird es sehr schwer sein jemanden zu finden, der 500€ im Monat bezahlt, um dort ein 35m² kleines Häuschen aufzustellen. Ausschlaggebend ist daher auch oft nur die bebaute Fläche und welche Rechte und Pflichten für den Rest des Grundstücks vereinbart werden. Auch spielen Erschließungskosten und Vertragslaufzeiten eine wichtige Rolle. Am Ende ist es aber wie immer, die Nachfrage bestimmt den Preis. Wir geben Ihnen gerne eine erste, unverbindliche Einschätzung.
Hier sollte man realistisch bleiben und sich als Vermieter bzw. Verpächter in die Lage des Mieter/Pächters versetzen können. Kurze Laufzeiten sind nicht besonders attraktiv und erschweren die Vermarktung. Natürlich denkt man bei Tiny Houses oft an Studierende, die für die Dauer des Studiums ein Platz für Ihr Haus auf Rädern suchen. Allerdings sind Grundstücke in Unistädten eher selten. Zwar schätzen alle die Möglichkeit der Flexibilität, aber kaum einer plant tatsächlich nach ein paar Jahren mit seinem Haus wieder umzuziehen. Verträge zwischen 10 und 20 Jahren geben die nötige Sicherheit. Auch kürzere Vertragslaufzeiten sind möglich, solange man die Option einer Verlängerung anbietet und sich der Mieter/Pächter darauf einlässt.
Läuft der Miet- oder Pachtvertrag aus, muss, je nach dem was im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde, das Grundstück entsprechend geräumt und in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Fairerweise gibt man den Mietern bzw. Pächtern frühzeitig Bescheid, ob der Vertrag verlängert wird, oder dieser vertragsgemäß beendet wird.