UNSERE LEISTUNGEN

Grundstück verpachten
für Tiny Häuser?
Wie geht das eigentlich?

Sie sind im Besitz eines Baugrundstücks, möchten dieses aber nicht verkaufen? Kein Problem! Dann können Sie es für Wohnzwecke verpachten oder vermieten, regelmäßige Einnahmen erhalten, sich die Grundsteur sparen und gleichzeitig etwas Gutes tun. Dabei profitieren Sie nicht nur von der langfristigen Wertsteigerung Ihrer Immobilie, sondern behalten sich die Möglichkeit offen, das Grundstück bei Bedarf auch noch nach Jahren für sich, Ihre Kinder oder Ihre Enkelkinder nutzbar zu machen. Wie das funktioniert, wie Sie hier richtig vorgehen und sich auch rechtlich am besten absichern können, erfahren Sie in einem persönlichen Beratungstermin.

Sie benötigen Hilfe bei der Kommunikation mit den Behörden, der Planung, der Umsetzung oder der Vermarktung? Wir unterstützen Sie genau da, wo Sie Hilfe benötigen!

Sie suchen einen Sponsor für Ihr Projekt oder möchten selbst in eine innovative und schnellwachsende Branche investieren? Dann sind Sie bei Wohnderful genau richtig! Wir freuen uns, Sie bei Ihrem Vorhaben zu begeleiten!

Unsere Leistungen

Brachflächen, ungenutzte Baugrundstücke, Baulücken, schmale Grundstücke, große Gärten, Innenhöfe, Flachdächer oder Garagen. Nichts ist schlimmer als ungenutztes Potential!

Wir bieten Ihnen...

Kostenlose Erstberatung

Wenn Sie darüber nachdenken Ihr Grundstücke für eine bestimmte Zeit für Wohnzwecke zur Verfügung zu stellen, dann haben Sie mit Sicherheit eine Menge Fragen. In unserer Erstberatung möchten wir Sie kostenlos und unverbindlich über die verschiedenen Möglichkeiten und Herangehensweisen informieren. Wir beantworten Ihnen die ersten Fragen, geben eine erste ehrliche Einschätzung zur Machbarkeit und besprechen bei Bedarf die nächsten Schritte.

Machbarkeitsanalyse

Wir machen Ihnen keine falschen Versprechungen!
Bevor wir eine Aussage darüber treffen, ob und was auf Ihrem Grundstück in welcher Form und in welchem Umfang möglich ist, prüfen wir die Lage des Grundstücks, die örtlichen Gegebenheiten, falls vorhanden den Bebauungsplan sowie die umgebende Bebauung. Liegt für das Grundstück kein Bebauungsplan vor, bedeutet das nicht, dass auf dem Grundstück nicht gebaut werden darf. Andersrum gibt ein vorhandener Beabuungsplan noch lange keine Garantie für die Genehmigung jedes Bauvorhabens.

Schicken Sie uns gerne vorhandene Unterlagen zu oder teilen Sie uns einfach die Adresse des Grundstücks mit. Meistens können wir Ihnen schon relativ früh eine erste, unverbindliche Einschätzung geben.

Individuelle Vorgehensweise

Wir arbeiten nicht nach einem bestimmten Schema. Kein Vorhaben gleicht dem anderen und wir müssen uns ständig neu in die Projeke hineindenken. Wir lieben die Herausforderung und nehmen auch gerne Aufträge an, die etwas kniffliger und anspuchsvoller sind. Wir setzen uns gerne für Sie ein.

Viele Wege führen bekanntlich nach Rom. Damit wir die passende Lösung finden Ihr Grundstück erfolgreich zu vermarkten, nehmen wir uns ausreichend Zeit und erklären Ihnen ausführlich die verschiedenen Möglichkeiten und Herangehensweisen, sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile.

Behördenkommunikation

Der frühe und vorallem proffesionelle Kontakt zur Behörde, ist ein strategisch wichtiger Schritt und kann unter Umständen "kriegsentscheidend" sein. Die Wahl der passenden Begriffe, eine gute Vorbereitung und ein grundlegenedes Verständnis davon wie Ämter und Behörden arbeiten, was Ihnen städtebaulich wichtig ist und was sie eher abschreckt, ist für uns selbstverständlich.

Wir nehmen auf Wunsch den Erstkontakt zur Behörde auf, begleiten Sie bei weiteren Terminen, erstellen ein ansprechendes und überzeugendes Konzept und präsentieren das Vorhaben den Vertretern der Gemeinde.

Konzeptionierung

Je nach Art und Umfang des geplanten Vorhabens, kann die Erstellung eines passenden Konzeptes erfordelrich sein. Meistens dann, wenn Behörden oder die Nachbarn überzeugt werden müssen oder wenn es um die Investorensuche geht. Ein Konzept ist immer individuell und projektbezogen, und beinhaltet den Status Quo, die Vorhabenbeschreibung mit Entwurfsplänen, die Machbarkeitsanalyse unter Berücksichtigung von bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Vorgaben, sowie der städtebaulichen Entwicklungspläne der jeweiligen Gemeinde. Müssen Investoren überzeugt werden, sind eine gute Finanz- und Rentabilitätsplanung die wichtigsten Punkte.

Erstellung von Plänen

Neben der ersten Planung, die immer kreativ in Form von Ideen und Gedanken in unseren Köpfen entsteht, werden natürlich auch gezeichnete Pläne für das Amt, sowie für die zukünftige Detailplanung benötigt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Gebäude- und Grundrissplänen, über den Lageplan mit Erschließungs- und Entwässerungsplanung bis hin zur Landschaftsplanung. Dabei haben wir uns speziell auf die Bedürfnisse von kleinen Gebäuden spezialisiert und wissen genau, was wir bei unseren Planungen berücksichtigen müssen.

Bauvoranfrage und Bauantragsservice

Es gibt viele gute Ideen und Konzepte für unbebaute Grundstücke, brachliegende Flächen und große Wiesen und Gärten vor und hinter bestehenden Wohngebäuden. Aber sind diese auch tasächlich immer genehmigungsfähig? Wir sorgen für Planungssicherheit und kümmern uns, in enger Abstimmung mit Ihnen, dem Bauamt, der Genehmigungsbehörde und allen Beteiligten, um die notwendigen Genehmigungen.

Vermarktung

Ist das geplante Tiny House auf Ihrem Grundstück nicht für Sie oder Ihre Angehörigen bestimmt, geht es früher oder später auch darum einen geeigneten Mieter bzw. Pächter für Ihr Grundstück zu finden. Als Deutschlands erster Kleinwohnmakler haben wir uns genau darauf spezialisiert. Wir helfen Menschen unter anderem dabei sich räumlich zu verkleinern und das passende Grundstück für Ihr Tiny House, Mobilheim, Modulhaus oder Mini-Haus zu finden.

Mit über 1200 registrierten Grundstückssuchenden aus ganz Deutschland und einer bewährten Vermarktungsstrategie, die speziell auf die Bedürfnisse von Kleinwohninteressierten ausgelegt wurde, sind wir gerne auch für Sie erfolgreich.

Rechtssichere Verträge

Sein Grundstück für eine bestimmte Zeit zu verpachten oder zu vermieten, um anderen Menschen zu ermöglichen ihr Haus darauf zu stellen, wirft bei Grundbesitzern mit Sicherheit eine Menge Fragen auf. Tatsächlich gibt es dabei auch einige wichtige Punkte die unbedingt berücksichtigt werden sollten. Wir beraten Sie gerne, beantworten Ihnen Ihre Fragen und beseitigen vorhande Zweifel.

Trotz allem - ein guter und vorallem für beide Parteien fair ausgearbeiteter Miet- bzw. Pachtvertrag, gibt Ihnen und Ihrem Vertragspartner die nötige Rechtssicherheit. Gemeinsam mit unserem Partnerrechtsanwalt für Vertragsrecht, erarbeiten wir auf Wunsch einen passenden Vertrag.

Ihre Vorteile einer
Grundstücksverpachtung /
Grundstücksvermietung

Sinnvolle Alternative

Mit der Verpachtung / Vermietung Ihres Grundstücks, ermöglichen Sie die Schaffung von wertvollem Wohnraum ohne teuren Grunderwerb und erleichtern den Menschen Ihren Weg ins Eigenheim.

Einnahmen statt Kosten

Errhalten Sie monatliche Einnahmen durch Vermietung oder Verpachtung, anstatt sich um die Grundstückspflege zu kümmern. Auch die Grundsteuer kann umgelegt werden.

Wohnraum auf Zeit

Sie bleiben Eigentümer des Grundstücks und haben später immer noch die Möglichkeit das Grundstück an Ihre Kinder oder Enkelkinder zu übertragen.

Enkeltauglich x 2

Durch die schonende Bebauung ohne große Eingriffe in die Natur, schaffen Sie Wohnraum und schonen dabei noch die Umwelt für nachkommende Generationen.
TESTIMONIALS

Das sagen unsere Kunden

Ich wollte mein Grundstück für ein Tiny House zur Verfügung stellen und dachte ich könnte alles selbst umsetzen. Dabei habe ich schnell festgestellt, dass mir das alles über den Kopf wächst. Aus dem Grund habe ich mich für die professionelle Hilfe von Wohnderful entschieden. Die Entscheidung erwies sich als goldrichtig und ich habe jetzt sogar einen positiven Bauvorbescheid für 2 Tiny Häuser auf meinem Grundstück.
Martina S.
Ich habe ein großes Grundstück geerbt, dass ich aus steuerlichen Gründen nicht verkaufen kann. Also kam mir die Idee, die Fläche für Tiny Häuser entwickeln zu lassen und diese zu verpachten. Die Firma Wohnderful hatte mich mit ihren Ideen am meisten überzeugt und durfte damit auch an die Stadt herantreten. Der erste Planungsentwurf war sehr vielversprechend und ich freue mich auf die weiteren Planungsschritte und auf eine baldige Umsetzung.
Roland H.
Ich bin im Besitz eines Bauplatzes direkt neben meinem Wohnhaus. Gerne würde ich dieses in meinem Besitz halten, falls mein Sohn dort später einmal bauen möchte. Über das Netzwerk der Firma Wohnderful, konnten sich nun Interessenten finden, die bereit wären das Grundstück für voresrt 12 Jahre zu mieten, um ein modulares Gebäude dort zu errichten.
Tanja H.

FAQ - Häufig gestellte Frage

Wenn Sie Ihr Grundstück für Tiny Häuser zur Verfügung stellen möchten,
dann haben Sie mit Sicherheit eine Menge Fragen.

Falls Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Wir beantworten Ihre Fragen kostenlos und unverbindlich in einer telefonischen Erstberatung oder gerne auch per E-Mail.

Als erstes müsste man prüfen, ob sich das Grundstück im Innen- oder im Außenbereich befindet. Ob es einen Bebauungsplan gibt oder eine Innenbereichssatzung. Ebenso ob das Grundstück bereits bebaut ist und ob noch potentielle Baufläche vorhanden ist, die auch erschlossen ist oder erschlossen werden kann. Das zuständige Bauamt kann eine erste Auskunft geben. Gerne prüfen wir das Grundstück auf Tauglichkeit und besprechen dann die möglichen nächsten Schritte.

Das hängt davon ab was der B-Plan vorgibt oder falls kein B-Plan vorhanden ist, wie groß das Grundstück ist und ob die nötigen Abstandsflächen eingehalten werden können. Auch die Nachbarbebauung kann hier ausschlaggebend sein. Bei der Planung gibt es hier einiges zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne und prüfen, ob auch mehrere Häuser auf Ihrem Grundstück aufgestellt werden können und welche Platzierung dabei die optimale Lösung, mit der größten Erfolgschance darstellt.

Ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten, hängt unter anderem auch von den Bedürfnissen des zukünftigen Bewohners ab. Wie lange soll das Grundstück zur Verfügung gestellt werden, welche Art von Haus soll dort platziert bzw. gebaut werden und wird hierfür ein Kredit und damit die Eintragung einer Grundschuld benötigt? Sollen auch andere Teile des Grundstücks zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise ein vorhandener Schuppen oder die Nutzung eines Gartens zum Gemüseanbau? Diese und weitere Fragen entscheiden am Ende über den richtigen Vertrag. Wir beraten Sie gerne!

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss das Grundstück erschlossen sein. Wer allerdings für die Kosten der Erschließung aufkommt, dafür gibt es keine Regel. Die Pacht- bzw. Mietdauer spielt dabei aber eine entscheidende Rolle. Bei kurzen Verträgen, von weniger als 10 Jahren, werden sich Interessenten sicherlich dagegen sträuben eine teure Erschließung zu bezahlen, die nach Vertragsende dem Eigentümer zur Verfügung steht. Bei längeren Laufzeiten sind die zukünftigen Pächtern/Mietern schon eher bereit sich an den Kosten zu beteiligen oder diese komplett zu übernehmen. Auch individuelle Lösungen sind hier möglich.

Wie bei Immobilien üblich, bestimmt in erster Linie die Lage den Preis. Aber auch die angebotene Grundstücksgröße spielt eine große Rolle. Häufig ließt man im Netz von 1€ pro m²/Monat. Das hilft zwar zur Orientierung, daran festhalten sollte man sich aber nicht. Darf ein Grundstück mit 500m² nur mit einem Haus und einer Wohneinheit bebaut werden, wird es sehr schwer sein jemanden zu finden, der 500€ im Monat bezahlt, um dort ein 35m² kleines Häuschen aufzustellen. Ausschlaggebend ist daher auch oft nur die bebaute Fläche und welche Rechte und Pflichten für den Rest des Grundstücks vereinbart werden. Auch spielen Erschließungskosten und Vertragslaufzeiten eine wichtige Rolle. Am Ende ist es aber wie immer, die Nachfrage bestimmt den Preis. Wir geben Ihnen gerne eine erste, unverbindliche Einschätzung.

Hier sollte man realistisch bleiben und sich als Vermieter bzw. Verpächter in die Lage des Mieter/Pächters versetzen können. Kurze Laufzeiten sind nicht besonders attraktiv und erschweren die Vermarktung. Natürlich denkt man bei Tiny Houses oft an Studierende, die für die Dauer des Studiums ein Platz für Ihr Haus auf Rädern suchen. Allerdings sind Grundstücke in Unistädten eher selten. Zwar schätzen alle die Möglichkeit der Flexibilität, aber kaum einer plant tatsächlich nach ein paar Jahren mit seinem Haus wieder umzuziehen. Verträge zwischen 10 und 20 Jahren geben die nötige Sicherheit. Auch kürzere Vertragslaufzeiten sind möglich, solange man die Option einer Verlängerung anbietet und sich der Mieter/Pächter darauf einlässt.

Läuft der Miet- oder Pachtvertrag aus, muss, je nach dem was im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde, das Grundstück entsprechend geräumt und in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Fairerweise gibt man den Mietern bzw. Pächtern frühzeitig Bescheid, ob der Vertrag verlängert wird, oder dieser vertragsgemäß beendet wird.

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